Die Einziehung ist in den §§ 74 ff StGB geregelt und bezweckt, dem Täter diejenigen Gegenstände zu entziehen, die durch eine vorsätzliche Tat hervorgebracht oder zu ihrer Begehung oder Vorbereitung gebraucht worden oder bestimmt gewesen sind. Die Einziehung ist vom Verfall (siehe Verfall) abzugrenzen. Quelle
https://de.wikipedia.org › wiki › Einziehu...
Das Rechtsinstitut der Einziehung bezeichnet im Strafrecht Deutschlands eine Rechtsfolge. Sie kann entweder der Abschöpfung von Taterträgen dienen, ...
https://dejure.org › gesetze › StGB
§ 74. Einziehung von Tatprodukten, Tatmitteln und Tatobjekten bei Tätern und Teilnehmern. (1) Gegenstände, die durch eine vorsätzliche Tat hervorgebracht ( ...
https://www.gesetze-im-internet.de › stgb
(3) Die Einziehung ist nur zulässig, wenn die Gegenstände zur Zeit der Entscheidung dem Täter oder Teilnehmer gehören oder zustehen. Das gilt auch für die ...
https://wirtschaftslexikon.gabler.de › ein...
Einziehung · 1. Strafrecht: Enteignung und Eigentumsübergang auf den Staat durch rechtsgestaltenden Akt (Urteil, Bußgeldbescheid). · 2. Aktienrecht: Form der ...
https://www.bpb.de › kurz-knapp › lexika ›...
Erlangte (z. B. Diebesgut) können eingezogen, d. h. dem Täter weggenommen werden (§§ 73 ff. StGB). Der Grund liegt zum einen in der Vermeidung weiterer ...
https://www.rosepartner.de › einziehung-gm...
Eine Einziehung von Geschäftsanteilen wird grundsätzlich in der Gesellschafterversammlung beschlossen und ist nur dann nicht gerichtlich angreifbar, ...
https://www.ve-strafrecht.de › einziehung-...
Die Einziehung ist mit Gesetz vom 13.04.2017 zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung neu geregelt worden und soll dem Täter die Tatbeute sowie ...
https://www.steuernetz.de › gesetze › stgb-1
Siebenter Titel – Verfall und Einziehung →. (1) Ist eine vorsätzliche Straftat begangen worden, so können Gegenstände, die durch sie hervorgebracht oder zu ...
https://www.bg-anwalt.de › infothek › stra...
Bei der Einziehung von Taterträgen nach § 73 Abs. 1 StGB geht es um die Gewinnabschöpfung, d.h. dem Täter oder Teilnehmer einer Straftat soll alles, was er ...