Nur der Konsum von Cannabis ist nicht strafbar, alles andere schon. Denn im Betäubungsmittelgesetz wird nicht der Konsum, wohl aber Anbau, Herstellung, Handel, Einfuhr, Ausfuhr, Abgabe, Veräußerung, in Verkehr bringen oder sonstiger Erwerb verboten. Quelle
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22.03.2020 — Wer Cannabis kauft, begeht eine Straftat. Der Kauf und Besitz von Cannabisprodukten ist gemäß § 29 Betäubungsmittelgesetz (BtMG) verboten.
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Wird mit Cannabis oder einer anderen Droge Handel getrieben ist eine Gefährdung Dritter immer gegeben. Das Handeln mit Cannabis wird nicht unter einem Jahr ...
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23.11.2020 — „Der Konsum an sich ist erlaubt. Verboten ist allerdings alles andere, also Cannabisprodukte zu kaufen, zu besitzen, zu verkaufen und ...
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Das BtMG ist, was Strafen und vor allem Mindestfreiheitsstrafen angeht, ... Für ab und zu ein bisschen Gras verkaufen steht eine Gefängnisstrafe in Haus.
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In Nordrhein-Westfalen liegt diese Eigenbedarfsgrenze für Cannabis bei 10 Gramm. ... Kauf und Besitz von Cannabisprodukten als Straftat zur Anzeige bringen.
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17.10.2022 — Der Umgang mit Cannabis ist in Deutschland grundsätzlich strafbar. Straflos ist nur der Konsum. Aber auch bei Besitz, Anbau, Einfuhr etc.
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Die Antwort: "Kiffen ist nicht strafbar", sagt der Rechtsanwalt Dirk Lammer, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). " ...
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Da dem Konsum aber in der Regel der Besitz vorausgeht, machen sich Menschen, die kiffen, meist doch strafbar. Um die künstlich hergestellten, synthetischen, ...