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Beschäftigte, die mit ihrem Arbeitsentgelt sowohl im Vorjahr als auch im neuen Jahr die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreiten, sind in der Krankenversicherung versicherungsfrei. Die Jahresarbeitsentgeltgrenze beträgt im Jahr 2023 in den alten und in den neuen Bundesländern 66.600 Euro. Quelle


Jahresarbeitsentgeltgrenze: Wann sind Arbeitnehmer ...

https://www.haufe.de › Personal › Entgelt

07.12.2016 — Arbeitnehmer sind versicherungsfrei, wenn das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt die JAEG überschreitet. Diese Grenze wird für jedes Kalenderjahr ...

Grundsätzliche Hinweise Versicherungsfreiheit von ...

https://www.tk.de › blob › rundschreiben-j...

20.03.2023 — Überschreitet das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt des Arbeitnehmers die Jahresarbeitsent- geltgrenze, tritt Versicherungsfreiheit ein (vgl.24 Seiten

Jahresarbeitsentgeltgrenze: Beginn und Ende der ...

https://www.haufe.de › ... › Haufe Persona...

Ergebnis: Die Arbeitnehmerin ist mit Beginn der Beschäftigungsaufnahme versicherungsfrei, da ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die aktuelle ...

Versicherungsfreiheit der Krankenversicherung

https://www.barmer.de › versicherungsfreih...

04.01.2023 — Laut § 6 SGB V sind Beschäftigte krankenversicherungsfrei, wenn ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) ...

Jahresarbeitsentgeltgrenze: Höhe und Berechnung

https://www.barmer.de › sozialversicherung...

10.08.2023 — Krankenversicherungsfreiheit tritt zum 1.1. des folgenden Kalenderjahres ein, wenn auch die JAEG des folgenden Kalenderjahres in der Prognose ...

Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG)

https://www.securvita.de › AG_JAEG_A003

01.11.2023 — Wird die JAEG auch im Folgejahr überschritten, tritt zum. 01.01.2023 Versicherungsfreiheit ein. Berechnung des Jahresarbeitsentgeltes (JAE). Das ...3 Seiten

Jahresarbeitsentgeltgrenze (Versicherungspflichtgrenze)

https://www.lohn-info.de › jahresarbeitsen...

In diesen Fällen besteht Versicherungsfreiheit in der Krankenversicherung nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB V mit Beginn der Beschäftigung, aus der heraus das ...

21.5.2.5.1 Beginn der Versicherungsfreiheit

https://www.rehm-verlag.de › eLine › porta...

Im laufenden Arbeitsverhältnis tritt die Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Krankenversicherung nach § 6 Abs. 4 SGB V mit Ablauf des Kalenderjahres ...

Hinweise zur Versicherungsfreiheit

https://www.kbs.de › Downloads › Broschueren

Die Versicherungsfreiheit tritt grundsätzlich mit Ablauf des Monats in Kraft, in ... überschritten, tritt wiederum Versicherungsfreiheit ein. 18. Page 19. I ...